Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Tierpflegesalon

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Dienstleistungen, Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tierpflegesalon und dem Tierhalter.

Mit der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuellen AGB.
Abweichende Bedingungen des Tierhalters finden keine Anwendung.


2. Gesundheitszustand des Tieres

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall und behandlungsbedürftigen Verletzungen ist.

Alle bekannten:

  • Erkrankungen,

  • Haut- oder Fellprobleme,

  • Allergien,

  • Medikamentengaben,

  • Verhaltensauffälligkeiten,

  • Angst- oder Aggressionsverhalten,

  • frühere Beißvorfälle

müssen vor der Behandlung vollständig angegeben werden.

Diese Informationen sind notwendig, um die Behandlung tierschutzgerecht, sicher und fachlich korrekt durchführen zu können.

Der Salon ist berechtigt, eine Behandlung abzubrechen oder abzulehnen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen.
Medizinische oder tierärztliche Kosten infolge verschwiegener Informationen trägt ausschließlich der Tierhalter.


3. Parasitenbefall & Hygiene

Wird während der Behandlung ein Befall mit Flöhen, Haarlingen, Läusen, Milben oder anderen Parasiten festgestellt, wird die Behandlung sofort abgebrochen.

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Übernahme:

  • einer Parasiten- und Reinigungsgebühr (Standard: 300 €),

  • der erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen im Salon,

  • sowie ggf. nachweislich entstandener zusätzlicher Kosten, die durch notwendige Betriebsschließung oder Terminabsagen unmittelbar verursacht wurden.

Der Tierhalter verpflichtet sich, Tier und häusliches Umfeld vollständig und fachgerecht behandeln zu lassen.
Eine Fortsetzung der Pflege ist erst nach nachgewiesener Parasitenfreiheit möglich.


4. Filz, Verfilzungen & notwendige Schur

Bei starkem Filz entscheidet ausschließlich der Salon über die tierschutzgerechte Vorgehensweise.

Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass:

  • eine Kurzschur erforderlich sein kann,

  • optische Nachteile kein Reklamationsgrund darstellen,

  • Hautreizungen, Schürfungen oder Rötungen entstehen können (bedingt durch Filz, nicht durch Fehler).

Der Salon haftet nicht für Verletzungen oder Hautschäden, die auf Filz, eingewachsene Knoten oder verdeckte Hautprobleme zurückzuführen sind.
Der Salon informiert – soweit möglich – vorab über das geplante Vorgehen.


5. Verhalten des Tieres & Verhalten des Tierhalters

Der Tierhalter informiert den Salon vorab über Angst-, Unsicherheits-, Schnapp- oder Aggressionsverhalten sowie eventuelle Beißvorfälle.

Der Salon kann die Behandlung abbrechen oder verweigern, wenn:

  • das Tier aggressiv, panisch oder nicht sicher handelbar ist,

  • die Sicherheit von Tier, Personal oder Dritten gefährdet ist,

  • der Tierhalter den Ablauf wiederholt stört.

Störendes Verhalten liegt insbesondere vor bei:

  • Zurufen oder Einwirken während der Behandlung,

  • Berühren oder Festhalten des Tieres,

  • Anweisungen „über“ den Groomer hinweg,

  • hektischem Verhalten oder Aufbau von Stresssituationen.

Wird eine Behandlung aus diesen Gründen abgebrochen, wird der bis dahin entstandene Aufwand bzw. der vereinbarte Behandlungspreis berechnet.
Der Salon kann im Einzelfall aus Kulanz eine Teilberechnung vornehmen.

Schäden, die das Tier verursacht, unterliegen der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.


6. Maulkorbpflicht & Sicherheitsmaßnahmen

Der Salon ist berechtigt, während der Behandlung einen Maulkorb, Soft-Maulkorb oder vergleichbare Sicherungsmaßnahmen einzusetzen, wenn dies zur Vermeidung von Verletzungen notwendig ist.
Dies stellt keinen Reklamations- oder Minderungsgrund dar.

Lehnt der Tierhalter eine notwendige Sicherungsmaßnahme ab:

  • wird die Behandlung beendet,

  • bereits begonnene Leistungen sind zu bezahlen,

  • ein erneuter Terminanspruch besteht nicht.

Bei Ablehnung entfällt die Leistungspflicht des Salons für die begonnene und zukünftige Behandlung.


7. Terminvereinbarung, Stornierungen & Ausfallgebühren

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kostenlose Stornierung: bis 24 Stunden vor Terminbeginn.

Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen gilt:

  • weniger als 24 Stunden vorher:
    100 % des Behandlungspreises, mindestens 40 €

  • Nichterscheinen ohne Absage:
    vollständiger Behandlungspreis, mindestens 40 €

Die Ausfallgebühren dienen dem Ausgleich, da kurzfristige Termine in der Regel nicht neu vergeben werden können.


8. Zahlungsverzug, Mahnwesen & Inkasso

Bleibt eine Zahlung aus, erfolgt ein dreistufiges Mahnverfahren.

Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ein Inkassounternehmen beauftragt.
Mit Übergabe an Inkasso gilt ein dauerhaftes Behandlungsverbot.

Inkasso- und Rechtskosten trägt der Tierhalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


9. Schmähkritik & Rufschutz

Untersagt sind insbesondere:

  • Schmähkritik,

  • Beleidigungen,

  • falsche Tatsachenbehauptungen,

  • rufschädigende Aussagen online oder offline.

Der Salon behält sich vor:

  • rechtliche Schritte,

  • Schadensersatzforderungen,

  • ein dauerhaftes Behandlungsverbot

vorzunehmen.

Sachliche Kritik bleibt hiervon unberührt.


10. Verunreinigungen & zusätzliche Reinigungsarbeiten

Der Tierhalter bringt sein Tier sauber und – soweit möglich – entleert zur Behandlung.

Kommt es zu starken Verunreinigungen (z. B. Durchfall, Erbrechen, mehrfaches Urinieren) oder wird ein deutlich verschmutztes Tier abgegeben, wird eine Reinigungs- und Hygienepauschale erhoben.
Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Mehraufwand.

Ist Hygiene oder Sicherheit nicht mehr gewährleistet, kann die Behandlung abgebrochen werden.
Der bis dahin entstandene Aufwand bleibt fällig.


11. Haftung des Salons & Tierhalterhaftung

Der Salon arbeitet sorgfältig und tierschutzorientiert.
Ein Restrisiko kann dennoch nicht ausgeschlossen werden.

Der Salon haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Keine Haftung besteht u. a. für:

  • durch Filz oder Parasiten verdeckte Hautprobleme,

  • allergische Reaktionen,

  • Verletzungen durch unvorhersehbares Tierverhalten,

  • Stress- oder Kreislaufreaktionen.

Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier verursacht.


12. Fotodokumentation

12.1 Interne Beweisfotos

Der Salon darf Fotos anfertigen zur Dokumentation von:

  • Filz,

  • Parasiten,

  • Hautzuständen,

  • Verletzungen,

  • Verunreinigungen,

  • aggressivem Verhalten.

Diese werden nicht veröffentlicht und dienen nur Beweiszwecken.

12.2 Social-Media-Nutzung

Veröffentlichung erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung.


13. Datenschutz (DSGVO)

Kundendaten werden DSGVO-konform verarbeitet und nur verwendet für:

  • Terminverwaltung,

  • Kommunikation,

  • gesetzlich erforderliche Dokumentation.

Weitergabe nur an:

  • Versicherungen,

  • Rechtsbeistände,

  • Behörden,

  • Inkassounternehmen bei Zahlungsverzug.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Salons.


14. Mindestabgabealter & Tierschutz

Keine Behandlungen:

  • an Tieren jünger als 12 Wochen,

  • oder an Tieren, die offensichtlich überfordert sind.

Der Salon entscheidet im Sinne des Tierschutzes über Umfang und Ablauf.


15. Notfall & tierärztliche Versorgung

Bei medizinischem Notfall ist der Salon berechtigt, Tierarzt oder Notdienst zu kontaktieren.
Kosten trägt der Tierhalter.


16. Schmuck, Halsbänder & Zubehör

Tiere sollen ohne Halsband, Geschirr oder Schmuck abgegeben werden.
Für Verletzungen oder Verluste durch am Tier verbliebenes Zubehör haftet der Salon nicht.


17. Transport & Übergabe

Das Tier ist gesichert zu transportieren.
Während der Behandlung steht es unter Aufsicht des Salons.
Begleitung in den Behandlungsraum ist nur nach Absprache möglich.


18. Preise, Rabatte & Gutscheine

Es gelten die am Behandlungstag aktuellen Preise.

Rabatte und Aktionen:

  • sind nicht kombinierbar,

  • gelten nur am Behandlungstag,

  • sind nicht bar auszahlbar,

  • wirken nicht rückwirkend.

Gutscheine: Gültigkeit 3 Jahre, nicht auszahlbar.


19. Tiere mit besonderen Risiken

Bei chronischen Erkrankungen, Epilepsie, Herz-/Atemproblemen, starken Ängsten etc. muss der Salon informiert werden.
Keine Haftung für Komplikationen bei nicht mitgeteilten Erkrankungen.


20. Medikamentengabe

Der Salon verabreicht keine Medikamente oder Sedativa.


21. Mehrtierhaushalt

Rabatte gelten nur für Tiere, die tatsächlich im selben Termin gepflegt werden.
Nicht gepflegte Tiere sind ausgeschlossen.


22. Dauerhaftes Hausrecht

Der Salon kann Kunden dauerhaft ausschließen bei:

  • aggressivem Verhalten,

  • wiederholten AGB-Verstößen,

  • unwahren Behauptungen,

  • wiederholt tierschutzkritischem Zustand der Tiere.


23. Kein Widerrufsrecht

Terminbuchungen sind Dienstleistungen mit festem Termin.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).


24. Aufbewahrung & Dokumentation

Behandlungsnotizen und Dokumentationsfotos dürfen gespeichert werden – DSGVO-konform.


25. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände bleiben unberührt.

26. Zucht – Bolonka Zwetna & Maine Coon

Die Zucht erfolgt verantwortungsvoll, familiär und tierschutzorientiert.

Der Kaufpreis beträgt grundsätzlich 1.000 € pro Tier, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Die Übergabe erfolgt ausschließlich mit:

  • Übergabeprotokoll

  • Pflegeprotokoll

Diese Dokumentation dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Der Herkunftsnachweis sowie eine Dauerpflegekarte stellen freiwillige Serviceleistungen dar und begründen keinen Rechtsanspruch.


27. Freiwillige Serviceleistungen (Zucht & Salon)

Freiwillige Leistungen können insbesondere sein:

  • Dauerpflegekarten

  • lebenslange Pflegeangebote

  • Zusatzberatung

  • freiwillige Nachbetreuung

Diese Leistungen erfolgen ohne Rechtsanspruch und können vom Salon bzw. der Zucht jederzeit eingeschränkt oder beendet werden.


28. Zuchtkunden – Sonderregel

Der Salon kann für eigene Zuchttiere besondere Leistungen anbieten.

Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Der Salon entscheidet nach eigenem Ermessen über Umfang, Fortführung oder Beendigung.

Bei Konflikten, Vertrauensverlust oder rechtlichen Auseinandersetzungen kann die Sonderregel jederzeit beendet werden.


29. Abholung zu spät / Überziehungsgebühr

Wird ein Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, kann eine Betreuungs- bzw. Überziehungsgebühr erhoben werden.

Diese richtet sich nach dem Zeitaufwand.

Der Salon ist berechtigt, bei wiederholter verspäteter Abholung zukünftige Termine abzulehnen.


30. Tier nicht abgeholt – Verwahrungskosten

Wird ein Tier trotz Aufforderung nicht abgeholt, gilt es als in Verwahrung gegeben.

Der Salon ist berechtigt:

  • Verwahrkosten zu berechnen

  • Betreuungskosten zu berechnen

  • notwendige Maßnahmen zum Schutz des Tieres einzuleiten

Nach angemessener Frist kann der Salon Behörden oder Tierschutzstellen informieren.


31. Pension / Betreuung (separate Klausel)

Für Pension, Urlaubsbetreuung oder Tagesbetreuung gelten ergänzende Vereinbarungen.

Der Salon kann Tiere ablehnen, insbesondere bei:

  • Läufigkeit

  • Krankheit

  • nicht sicher handelbarem Verhalten

  • fehlenden Impf- oder Gesundheitsangaben

Betreuung erfolgt nach tierpsychologischen Grundsätzen.


32. Betreuung während Läufigkeit

Läufige Tiere können aus organisatorischen oder tierschutzrelevanten Gründen abgelehnt werden.

Wird Läufigkeit verschwiegen, kann die Betreuung abgebrochen werden.
Entstandene Kosten bleiben fällig.


33. Welpen & Kitten – Eingewöhnung

Ersttermine dienen der behutsamen Gewöhnung.

Der Salon entscheidet über Umfang, Dauer und mögliche Abbrüche im Sinne des Tierschutzes.

Ein vollständiger Leistungsumfang kann bei Erstterminen eingeschränkt sein.


34. Senioren & Risikotiere

Bei Senioren oder Tieren mit gesundheitlichen Risiken erfolgt die Behandlung unter besonderer Vorsicht.

Der Salon kann:

  • Leistungen anpassen

  • Behandlungen abbrechen

  • Behandlungen ablehnen

Komplikationen aufgrund bestehender Erkrankungen begründen keine Haftung.


35. Hausverbot / Ausschluss

Der Salon kann Kunden dauerhaft ausschließen, insbesondere bei:

  • Vertrauensverlust

  • Konflikten

  • rechtlichen Auseinandersetzungen

  • rufschädigendem Verhalten

  • AGB-Verstößen

Ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht nicht.


36. Vertragsannahme bei Online-Formularen

Mit Absenden eines Formulars wird eine verbindliche Anfrage gestellt und die AGB werden anerkannt.

Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch den Salon zustande.

Der Salon behält sich vor, Anfragen abzulehnen.


37. Online-Pläne & Beratungsangebote

Online-Pläne, Einschätzungen und Beratungen stellen Empfehlungen dar.

Sie ersetzen keine tierärztliche Diagnose.

Der Erfolg hängt von Umsetzung, Tier und Umfeld ab.


38. Versicherungshinweis

Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht oder er für Schäden selbst haftet.

Der Salon kann einen Nachweis verlangen.


39. Höhere Gewalt / Ausfall Salon

Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, behördliche Anordnung, Naturereignisse) kann der Salon Termine verschieben oder absagen.

Schadensersatzansprüche bestehen nicht.


40. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Klausel – Konflikt-, Vertrauens- & schwierige Käufer

Der Züchter ist berechtigt, freiwillige Leistungen, Beratung, Betreuung, Pflegeangebote oder Zusatzservices ganz oder teilweise einzustellen, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

Eine Störung des Vertrauensverhältnisses kann insbesondere vorliegen bei:

  • wiederholten Konflikten

  • respektlosem Verhalten

  • Missachtung züchterischer Empfehlungen

  • tierschutzkritischem Umgang mit dem Tier

  • unwahren Behauptungen

  • rufschädigendem Verhalten

  • rechtlichen Auseinandersetzungen

  • erheblicher Kommunikationsstörung

  • Missbrauch freiwilliger Leistungen

In solchen Fällen kann der Züchter:

  • Zusatzleistungen beenden

  • Betreuung ablehnen

  • Pflegeangebote einstellen

  • Kommunikation auf das notwendige Maß beschränken

  • zukünftige Zusammenarbeit ablehnen

Dies stellt keinen Mangel des Kaufvertrags dar.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

41. Rücknahme des Tieres

Eine Rücknahme des Tieres durch den Züchter erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung.

Ein genereller Anspruch auf Rücknahme, Umtausch oder Erstattung besteht nicht.

Eine freiwillige Rücknahme stellt eine Einzelfallentscheidung dar und begründet keinen Anspruch für andere Fälle.


42. Weitergabe des Tieres

Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nicht ohne Information an den Züchter dauerhaft weiterzugeben, zu verkaufen oder abzugeben.

Im Falle einer notwendigen Abgabe wird empfohlen, den Züchter vorab zu informieren, damit eine tiergerechte Lösung unterstützt werden kann.

Ein Vorkaufs- oder Rücknahmerecht besteht nur, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.


43. Social-Media & Bilder durch Käufer

Fotos, Videos oder Inhalte über den Züchter, die Zucht oder den Salon dürfen veröffentlicht werden, sofern diese der Wahrheit entsprechen und keine Persönlichkeits- oder Unternehmensrechte verletzen.

Unzulässig sind insbesondere:

  • unwahre Tatsachenbehauptungen

  • rufschädigende Darstellungen

  • manipulierte Inhalte

  • Veröffentlichungen aus Konfliktsituationen ohne Klärungsversuch

Der Züchter behält sich rechtliche Schritte vor.

Sachliche Erfahrungsberichte bleiben unberührt.


44. Bewertung / Rufschutz – Zucht

Bewertungen sollen sachlich, wahrheitsgemäß und fair erfolgen.

Vor Veröffentlichung negativer Bewertungen verpflichtet sich der Käufer, eine Klärung zu ermöglichen.

Unwahre Tatsachenbehauptungen oder rufschädigende Aussagen können rechtlich verfolgt werden.


45. Kommunikationsregelung

Die Kommunikation erfolgt im angemessenen Rahmen.

Der Züchter ist berechtigt:

  • Kommunikationswege festzulegen

  • Antwortzeiten zu bestimmen

  • Kommunikation bei unangemessenem Verhalten einzuschränken

Ein Anspruch auf jederzeitige Erreichbarkeit besteht nicht.


46. Kontaktabbruch

Bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses kann der Züchter den Kontakt auf notwendige Inhalte beschränken oder vollständig beenden.

Dies stellt keinen Mangel des Kaufvertrags dar.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


47. Kein Anspruch auf lebenslange Beratung

Beratung, Begleitung, Unterstützung oder Nachbetreuung erfolgen freiwillig.

Ein Anspruch auf lebenslange Beratung besteht nicht.

Auch bei beworbener Begleitung handelt es sich um freiwillige Serviceleistungen, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Hinweis:
Diese AGB sind Bestandteil jedes Behandlungsvertrags.
Die jeweils aktuelle Fassung ist im Salon ausgehängt und auf der Website des Salons abrufbar.

AGB Zusatzklausel – Tierschutzrabatt (Adoptanten)

Serafino Oase kann für Tiere, die aus einem Tierschutzverein stammen, der mit Serafino Oase kooperiert, einen dauerhaften Rabatt auf Pflegeleistungen gewähren.

Der Rabatt gilt ausschließlich für das adoptierte Tier und setzt einen entsprechenden Nachweis der Adoption sowie der Vereinszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Adoption voraus.

Ein Anspruch auf Gewährung, Höhe, Dauer oder Fortführung des Rabatts besteht nicht. Der Rabatt stellt eine freiwillige Leistung dar.

Der Rabatt ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Serafino Oase ist berechtigt, einen Nachweis jederzeit anzufordern.


Rabatt endet wenn

Der Rabatt kann insbesondere beendet werden, wenn:

kein ausreichender Nachweis vorliegt
falsche Angaben gemacht wurden
Missbrauch festgestellt wird
die Kooperation mit dem Verein endet
das Tier nicht mehr vom ursprünglichen Halter gehalten wird
organisatorische Änderungen erfolgen
Vertrauensverlust vorliegt

Die Beendigung begründet keinen Anspruch auf Fortführung oder Ausgleich.


AGB Zusatzklausel – Pflegestellen Kooperation

Serafino Oase kann im Rahmen einer freiwilligen Kooperation Pflegeleistungen für Tiere aus anerkannten Pflegestellen kooperierender Tierschutzvereine anbieten.

Voraussetzung ist ein aktueller Nachweis, dass die betreuende Person als Pflegestelle eines Kooperationsvereins tätig ist.

Die Leistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Anspruch auf Umfang, Häufigkeit, Termine oder Fortführung.

Zahlende Kunden haben grundsätzlich Vorrang bei der Terminvergabe. Ein Anspruch auf Wunschtermin besteht nicht.

Serafino Oase ist berechtigt, Leistungen anzupassen, abzubrechen oder abzulehnen, insbesondere bei:

fehlendem Nachweis
unklarem Tierstatus
gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen
organisatorischen Gründen
Missbrauch oder Vertrauensverlust

Eine Weitergabe der Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen.


AGB Zusatzklausel – Vereine / Kooperation allgemein

Serafino Oase kann mit Tierschutzvereinen Kooperationen eingehen, um Pflegestellen und vermittelte Tiere zu unterstützen.

Kooperationen stellen freiwillige Unterstützungsleistungen dar und begründen keinen Anspruch auf Leistungen, Rabatte oder Fortführung.

Serafino Oase entscheidet über Umfang, organisatorische Umsetzung sowie Fortführung der Kooperation.

Der Verein bleibt verantwortlich für Tierstatus, Pflegestellenorganisation und Vermittlung.

Serafino Oase ist berechtigt, Kooperationen anzupassen, auszusetzen oder zu beenden, insbesondere bei:

unklarem Tierstatus
fehlender Bestätigung
organisatorischen Gründen
Missbrauch
Vertrauensverlust

Die Nennung eines Vereins erfolgt nur im Rahmen tatsächlicher Zusammenarbeit. Eine Nutzung von Logos bedarf gesonderter Zustimmung.

Vertraulichkeit, Schutz der Privatsphäre und Internetveröffentlichungen im Tierpflegesalon

1. Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre

Der Käufer erkennt an, dass Teile der Zuchtstätte sowie des Tierpflegesalons im privaten Umfeld der Verkäuferin betrieben werden. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält der Käufer Einblicke in persönliche Lebensbereiche, Räumlichkeiten, betriebliche Abläufe sowie organisatorische Strukturen der Verkäuferin.

Zum Schutz der Privatsphäre der Verkäuferin, ihrer Familie, der Tiere sowie des Geschäftsbetriebes verpflichtet sich der Käufer, sämtliche Eindrücke, Informationen und Abläufe aus diesem Umfeld vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.


2. Veröffentlichung von Bildern, Dokumenten und Kommunikation

Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin ist es nicht gestattet,

– Fotos, Videos oder Tonaufnahmen aus den Räumlichkeiten der Zuchtstätte, des Tierpflegesalons oder angrenzender Bereiche anzufertigen oder zu veröffentlichen
– Bilder des Wohnumfeldes, der Räumlichkeiten oder der betrieblichen Abläufe im Internet oder in sozialen Netzwerken zu verbreiten
– interne Dokumente, Pflegeprotokolle, Verträge oder sonstige Unterlagen öffentlich zugänglich zu machen
– private Kommunikation (z. B. E-Mails, Messenger-Nachrichten oder Chatverläufe) zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben

Diese Regelung dient dem Schutz der Privatsphäre, der Tiere sowie der betrieblichen Abläufe.


3. Vertragsstrafe bei Verstoß

Verstößt der Käufer schuldhaft gegen die in diesem Vertrag vereinbarten Vertraulichkeits- und Veröffentlichungsregelungen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Die Vertragsstrafe beträgt 2.500 € pro einzelnen Verstoß.

Als eigenständiger Verstoß gelten insbesondere:

– jede einzelne Veröffentlichung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen aus den Räumlichkeiten der Verkäuferin
– jede Veröffentlichung von Dokumenten, Verträgen oder Pflegeunterlagen
– jede Veröffentlichung privater Kommunikationsinhalte (z. B. E-Mails, Messenger-Nachrichten oder Chatverläufe)
– jede Veröffentlichung oder Verbreitung entsprechender Inhalte in sozialen Netzwerken, Internetforen oder Bewertungsportalen

Mehrere Veröffentlichungen oder Beiträge gelten jeweils als separate Verstöße, auch wenn sie auf derselben Plattform erfolgen.

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.


4. Hausrecht und Zutrittsregelung

Die Zuchtstätte sowie der Tierpflegesalon befinden sich im privaten Umfeld der Verkäuferin und unterliegen dem Hausrecht der Verkäuferin.

Der Zutritt zu den Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung und nur im Rahmen des vereinbarten Besuchszwecks. Den Anweisungen der Verkäuferin im Hinblick auf Ruhe, Verhalten im Salon sowie den Umgang mit den Tieren ist Folge zu leisten.

Die Verkäuferin behält sich vor, Personen bei Verstößen gegen diese Regeln oder bei störendem Verhalten vom Gelände bzw. aus den Räumlichkeiten zu verweisen.